Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen Project Runaway Inh. Arnt Höffkes (nachfolgend Project Runaway) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung von Gegenständen und hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von Project Runaway zum Gegenstand haben.
- Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit.
- 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von Project Runaway sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch Project Runaway bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
- 3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag bei Übergabe von Project Runaway (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände (Mietende. Zur Mietzeit zählen also auch die Tage, an denen die Mietgegenstände abgeholt/ von Project Runaway angeliefert und zurückgegeben/ von Project Runaway abgeholt werden (also auch angebrochene Tage).
- 4 Mietpreis
Sofern nicht für die bestimmte Leistung abweichende Preise in der Form des § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
- 5 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferungen, Montage und die Betreuung durch Personal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung, für deren wirksamen Abschluss und Inhalt § 2 Absatz 1 ebenfalls Anwendung findet. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist Project Runaway berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgeltes zu verlangen.
- 6 Stornierung durch den Mieter
Der Mieter hat das Recht, von dem Vertrag bis spätestens 3 Tage vor geplantem Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Vorhaltungspauschale zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Vorhaltungspauschale ist zum Zeitpunkt der Stornierung fällig und beträgt:
- 20% des vereinbarten Mietpreises, wenn 3 oder mehr Tage vor Mietbeginn storniert wird,
- 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn 2 Tage vor Mietbeginn storniert wird und
- 80% des vereinbarten Mietpreises, am Tag des Mietbeginn storniert wird.
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Project Runaway maßgeblich.
Die vorstehenden Bedingungen gelten auch hinsichtlich solcher Vergütungen und Vergütungsanteile, die für Leistungen i.S.v. § 5 vereinbart worden sind, sofern der Mieter nicht nachweist, dass Project Runaway ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich geringer als die entsprechende auf die Vergütung entfallende Vorhaltepauschale ist.
- 7 Zahlung
- Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten in der Form des §2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge / Skonti (spätestens) zum vereinbarten Mietbeginn fällig (Vorkasse). Project Runaway ist zur Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet.
- Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.
- Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- 8 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung
- Project Runaway verpflichtet sich, die Mietsache in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung sofort auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen Project Runaway unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung und/ oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt / mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt / mangelfrei.
Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von Project Runaway nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche jeglicher Art geltend zu machen bzw. den Vertrag zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen.
- Liegt ein nach Abs. 2 angezeigter anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist Project Runaway nach eigener Wahl zum Austausch / zur Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist Project Runaway zur Vervollständigung / zur Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Mieter in Ansehung der einzelnen mangelhaften / fehlenden Mietgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen.
Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die Kündigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mängel die vertragliche vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen.
Jegliches Mitverschulden des Mieters an der Störung schließt das Kündigungsrecht aus. - Werden Geräte, hinsichtlich deren Project Runaway die zusätzliche Verpflichtung von Personal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig sind oder schwierig zu bedienen sind, vom Mieter dennoch ohne Personal von Project Runaway angemietet, haftet Project Runaway für Funktionsstörungen nur, wenn der Mieter nachweist, dass für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich ist.
- Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Mieters entstehen, sind gemäß Umkehrschluss aus § 536d BGB ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden (§ 536c BGB).
- Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.
- 9 Schadensersatz
Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommen vom vorstehenden Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Project Runaway geruhen und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaften. Soweit die Haftung von Project Runaway ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von Project Runaway.
- 10 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von Project Runaway
Der Mieter verpflichtet sich, die vorstehende Bestimmung seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zugunsten von Project Runaway zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zugunsten von Project Runaway ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren kann. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Project Runaway von vorstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit Project Runaway Dritten gegenüber nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet.
- 11 Pflichten des Mieters während der Mietzeit
- Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Project Runaway ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
- Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.
- Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten.
- 12 Versicherung
Der Mieter wird dringend geraten, das allgemeine mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist Project Runaway auf Verlangen nachzuweisen.
- 13 Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
- 14 Kündigung des Vertrages
- Unbeschadet der in §6 getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von Project Runaway zusätzlich Leistungen zu erbringen sind.
- Project Runaway ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist.
- Der Verstoß gegen die Bestimmungen in § 11 Absatz 2 gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt Project Runaway zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertrages, ohne dass es einer Abmahnung bedarf.
- Stellt der Vermieter bei Übergabe der Mietsache vor Ort fest, dass die Örtlichkeiten ungeeignet für die angemieteten Gestände ist, kann der Vermieter nachdem er den Mieter auf die Umstände hingewiesen hat und eine Abhilfe nicht erfolgt, vom Vertrag zurücktreten.
Eine Örtlichkeit ist ungeeignet, wenn zu erwarten steht, dass die Ablagen nicht ausreichend gesichert werden können, die max. Auslastung der Anlagen nicht ausreichend ist für die Örtlichkeiten oder andere Gefahren drohen, die einen Untergang der Sache befürchten lassen.
- Entsprechend des Mietvertrages ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Kaution nicht übergeben wird oder ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden kann.
- 15 Rückgabe der Mietgegenstände
- Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberem einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Project Runaway behält sich, die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die rügelose Entgegennahme gilt als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
- Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so hat der Mieter Project Runaway hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Project Runaway bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten. Die Vergütung pro Tag ist dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen.
- 16 Langfristig vermietete Gegenstände
- Sofern für Mietgegenstände die ursprünglich vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt (langfristig vermietete Gegenstände), gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
2. Der Mieter ist zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietgegenstände verpflichtet.
3. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Project Runaway erteilt auf Anfrage des Mieters Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine.
4. Gibt der Mieter die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 1 und 2 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist Project Runaway ohne weitere Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.
5. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, in welchem durch nachträglich vereinbarte Verlängerung die gesamte (vom ursprünglichen Mietbeginn an gerechnete) Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder in welchem der Mieter die Mietsache aus sonstigen Gründen länger als zwei Monate in Besitz hat.
- 17 Schriftform
Sofern nach diesen Bedingungen Schriftform vereinbart worden ist, wird dies auch durch Fernkopie (Telefax) bzw. Email gewahrt.
- 18 Schlussbestimmungen
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Project Runaway und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bielefeld.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag eingebunden sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Alle technischen Angaben der jeweils gültigen Preisliste sind ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten sind vorbehalten.